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  #21  
Alt 01.10.2007, 19:57
voltaire voltaire ist offline
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Erste Antwort ist eingetroffen von nem GRÜNEN zu BILDERBERG hier:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_h...-650-6067.html

Zumindest ne Reaktion.
Allerdings ist das schon ein seltsamer Privatclub der Dokumente für das "Berlin-Abkommen "vorbereitet,welches Auswirkungen auf Millionen Menschen hat.

siehe:www.flegel-g.de/index-bilderberger.html

Lest mal was über /unter dem Bild dazu steht....

Ich werd dann mal morgen mit meinem Suppenhuhn e.V.-Club nichtöffentlich darüber diskutieren und Dokumente vorbereiten, daß die GRÜNEN nicht mehr solche Eier legen können.
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  #22  
Alt 01.10.2007, 20:00
voltaire voltaire ist offline
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nochmal der Link:
http://www.flegel-g.de/index-bilderberger.html
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  #23  
Alt 01.10.2007, 20:25
MasterChiller MasterChiller ist offline
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@voltaire
Habe diesem Herren soeben auch eine Frage gestellt:

Zitat:
Wenn jedes Jahr aufs Neue sehr hochrangige Persönlichkeiten an den geheimen Bilderberg-Konferenzen teilnehmen und die Medien ihre Aufgabe der Aufklärung von Politik und Wirtschaft nicht erfüllen, wäre es dann nicht eine unabdingbare Notwenigkeit das der Verfassungsschutz bzw. Geheimdienst dort seiner Rolle gerecht wird?

Der Begriff Verschwörung (oder Konspiration) ist die Substantivierung der Übersetzung (16. Jh.) des lateinischen Verbs coniurare = sich heimlich (durch Eid/Schwur) verbünden.

Soweit ich informiert bin, ist die Bilderberg-Konferenz kein bloßer Debattierklub, sondern bereitet aktiv Verträge u.a. für die Europäische Union vor, dies wiederrum stellt einen krassen Gegensatz zu der allgemein gültigen Auffasung des Begriffes Demokratie dar und ob und in wie fern unsere Verfassung von diesem privaten und geheimen Organ bedroht ist, sollte untersucht werden.

Wie sehen Sie und wie sieht ihre Partei das?
Gibt oder gab es Untersuchungen?
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  #24  
Alt 01.10.2007, 21:33
voltaire voltaire ist offline
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einfach köstlich deine Frage -ich mußte laut lachen-im Positivem Sinne für Dich-eben einfach tolle Frage. Das macht richtig Spaß hier und ist ausbaufähig.
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  #25  
Alt 01.10.2007, 23:35
Hadji Hadji ist offline
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die bundestagsabgeordnete in meinem wahlkreis wird z.z. auch sehr belagert.

Zitat:
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

heute habe ich erstaunt zur Kenntnis genommen, dass gem. Entscheidung des Bundeskabinettes die Abstimmungen über das ISAF-Mandat und das Tornado-Mandat (ab 13.10.07) gekoppelt werden sollen. Ich unterstütze Sie hierbei In Ihrer Meinung, dass

a) der ISAF-Einsatz (Wiederaufbau) und
b) der Tornado-Einsatz ("Eigenschutz" der ISAF-Truppen durch Aufklärung)

für sich gesehen sinnvoll und notwendig sind und (wie sie bereits in anderen Antworten hervorhoben) völkerrechtlich abgedeckt sein müssen.

Während ich zu "a" die völkerrechtliche und verfassungsmäßige Abdeckung annehme sehe ich dies auf Grund der Verquickung der Kommandostrukturen vor Ort mit OEF als nicht gesichert an.

Ich spreche hier von der "Gefahr" der Weitergabe von Aufklärungsbildern an die OEF-Truppen, die in der Vergangenheit mehr als einmal beträchtliche Schäden an Leib und Leben der afghanischen Bevölkerung verursacht haben und damit zuletzt das Vertrauen der dortigen Bevölkerung und damit der Erfolg des ISAF-Einsatzes gefährtdet haben.

Sollte diese "Gefahr" - wie vom BVerfG im Tornado-Urteil gefordert nicht gegeben sein, hätte ich keine Probleme mit der zitierten gegeinsamen Abstimmung über beide Mandate.

Aber ist dies gesichert ?
Können Sie dafür für Ihren Wahlkreis die Hand ins Feuer legen ?

Oder sollte in Momenten, wo dies nicht zweifelsfrei gewährleistet werden kann eine Zusammenlegung von zwei Einsätzen (ISAF+Tornado) nicht besser unterbleiben, bei der sich einer der beiden - auf Grund militärischer Geheimhaltung - im Nachhinein als teilweise verfassungswidrig (eben wegen einer BVerfG-urteilswidrigen Weitergabe von Aufklärungsbildern) erweisen könnte ?
Letztlich würde man sich hiermit die Möglichkeit einer ggf. notwendigen "nachträglichen" parlamentarischen Kontrolle zugunsten abstimmungs-taktischen "Spielereien" berauben, wenn Einsatz "b" völkerrechtlich aus dem Ruder läuft.

Daher bitte ich Sie,sich auch im Nachhinein noch für die Trennung beider Mandate einzusetzen !
Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,

für Ihre sachlichen Anmerkungen vom 20. September zur Abstimmung über die Verlängerung des Afghanistaneinsatzes danke ich Ihnen.

Die Zusammenlegung der beiden Mandate ist aus meiner Sicht sinnvoll, denn die Tornados standen und stehen ohnehin unter dem ISAF-Befehl und dienen ihrem Schutz. Durch die Einbeziehung des Mandates über den Tornado-Einsatz in das allgemeine ISAF-Mandat ändert sich nichts am beschränkten Einsatz der Tornados. Die Aufklärungsflugzeuge werden aufgrund ihres Auftrags und ihrer Ausstattung nur für Aufklärungszwecke eingesetzt, sie werden nicht zur Luftnahunterstützung (Close Air Support) herangezogen. Ihr Einsatz hat sich bewährt und wird von ISAF als qualitativ hochwertiger Beitrag gewürdigt. Durch ihren Einsatz konnte die Sicherheitslage in Afghanistan und damit der Schutz der dort stationierten Soldatinnen und Soldaten und der Zivilbevölkerung sehr verbessert werden. Die Zusammenlegung der Mandate bietet zudem die Möglichkeit, durch eine gemeinsame Obergrenze (3500 Soldaten) die Soldaten flexibler einzusetzen um z.B. die afghanischen Sicherheitskräfte, vor allen Dingen die afghanische Armee beim Aufbau und bei der Ausbildung besser zu unterstützen.

Etwaige verfassungsrechtliche Risiken, die Sie hinsichtlich des Tornadoeinsatzes sehen, teile ich nicht; nach meiner Einschätzung hat die gemeinsame Abstimmung auch keinen Einfluss darauf, dass beide Elemente getrennt voneinander rechtlich beurteilt werden könnten; eine verfassungs- oder völkerrechtliche Problematik eines Teils würde den anderen nicht deshalb erfassen, weil ihnen ein gemeinsamer Beschluss zugrunde liegt (auch sonst betrifft z.B. die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit einzelner Gesetzesvorschriften nicht alle weiteren gesetzlichen Regelungen, die gleichzeitig mitbeschlossen worden sind). Die Verbindung beider Elemente hat eher eine politische Problematik für diejenigen Kollegen, die dem einen Teil zustimmen, den anderen aber ablehnen wollen und deshalb für eine getrennt Abstimmung plädieren.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker
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zDV 37-18: Der Soldat hat beim erreichen der Baumkrone selbstständig die Kletterbewegungen einzustellen.

"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das Deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde." Napoléon Bonaparte
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  #26  
Alt 01.10.2007, 23:38
Hadji Hadji ist offline
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aktuelle frage:

Zitat:
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

zu Ihren Tornado-Äußerungen vom 1.10.07:

Kommt es nicht darauf an, was tatsächlich mit den Tornado-Auskünften von den Amerikanern angerichtet wird?
Stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Deutsche Polizisten schießen mit scharfer Munition in die Menge, weil sich in dieser ein vermummter Terrorist aufhält.

Haben die zivilen Opfer in Afghanistan weniger Rechte?
Wo bleibt denn hier die christliche Nächstenliebe?

Bitte fragen Sie notfalls die Rechtsexperten:

Wenn deutsche Piloten wissentlich Kriegsverbrechen unterstützen: Ist das eine Straftat?

Wenn deutsche Abgeordnete mit ihrem Abstimmungsverhalten Kriegsverbrechen unterstützen: Wird ein Straftatbestand erfüllt?


Mit freundlichen Grüßen
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zDV 37-18: Der Soldat hat beim erreichen der Baumkrone selbstständig die Kletterbewegungen einzustellen.

"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das Deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde." Napoléon Bonaparte
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  #27  
Alt 01.10.2007, 23:40
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Etwaige verfassungsrechtliche Risiken, die Sie hinsichtlich des Tornadoeinsatzes sehen, teile ich nicht
aha, da haben wir es doch wieder. unserer volksvertreter urteilen nach bauchgefühl. fuck off.
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

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  #28  
Alt 04.10.2007, 12:21
Gedankenverbrecher Gedankenverbrecher ist offline
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Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion
mich würde wirklich interessieren, wie Sie zu der Einführung des Fingerabdruckes im Personalausweis stehen.
Wie kann es sein, dass etwas, das bislang nur in faschistischen Systemen eingeführt wurde (wie in Spaniens Herrschaft unter Franco), plötzlich als Verbesserung der Sicherheit eingestuft werden kann?
Diese Form der Sicherheit hat ja nachweislich auch nicht die Anschläge in Madrid verhindern können.
Nicht nur ich, sondern auch viele meiner Bekannten und Freunde sehen in dieser Einführung eine massive Beschneidung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Etwas, was gerne von Diktatoren eingesetzt wird, um das Volk zu kontrollieren, kann doch nicht plötzlich in einer Demokratie dem Volk als eine Verbesserung der Sicherheit angepriesen werden, oder etwa doch?
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen

Mit freundlichen Grüßen


02.10.2007
Antwort von
Dr. Rainer Tabillion




Sehr geehrter Herr...

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat werden auf neuen Pässen vom 1. November 2007 an Fingerabdrücke gespeichert. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen nach den zahlreichen Terroranschlägen seit 2001 ist dies leider eine unvermeidliche Maßnahme, auf die vor allem unser Koalitionspartner CDU/CSU gedrängt hat. Allerdings musste Bundesinnenminister Schäuble und mit ihm die Union auf Druck der SPD von Plänen Abschied nehmen, die einmal generierten Fingerabdrücke an die Meldeämter weiterzuleiten und so dauerhaft zu speichern. Die Fingerabdrücke werden nach Intervention der SPD nun nur für die Ausstellung des Passes verwendet und dann vernichtet. Eine Speicherung von Fingerabdrücken "auf Vorrat" ist verfassungswidrig und wird von der SPD deshalb abgelehnt.

Die jüngsten Pläne aus dem Bundesinnenministerium und der Union, auch auf dem für 2009 oder 2010 geplanten elektronischen Personalausweis den Fingerabdruck zu speichern, werden von der SPD derzeit ebenfalls sehr kritisch gesehen, da das Missbrauchspotenzial hier deutlich höher ist.

Die von Ihnen beschriebene, von totalitären Regimes bekannte Kontrolle ist seitens der SPD natürlich keinesfalls gewollt. Wir werden auch zukünftig besonderes Augenmerk auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den - verfassungsmäßig garantierten - Bürgerrechten und den berechtigten Sicherheitsinteressen des Staates und seiner Bürger legen. Ein weiterer Beleg für unsere vorsichtige Position ist die starke Zurückhaltung der SPD bei den derzeitigen Plänen des Bundesinnenministers zur "Online-Untersuchung". Solange eine Verfassungswidrigkeit bei der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden kann und so lange kein wirklich klarer Mehrwert dieser Maßnahme bei gleichzeitig garantiertem Schutz der Privatsphäre erkennbar ist, können und werden wir dem Projekt - trotz des Drucks der Bundeskanzlerin - nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB



---------

Also wir halten nur noch mal aus dem Mund eines Abgeordneten fest:
Zitat:
Eine Speicherung von Fingerabdrücken "auf Vorrat" ist verfassungswidrig und wird von der SPD deshalb abgelehnt.
Ich bin gespannt.
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  #29  
Alt 04.10.2007, 13:21
voltaire voltaire ist offline
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der "LINKE" Dietmar Bartsch hat zu BILDERBERG geantwortet:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_d...-650-5509.html

Nun diese Antwort kann ich gerade so akzeptieren, jedenfalls weis der Bescheid. Daß er nicht an die Verschwörungspraxis glauben darf ist ob seiner polit. Funktion klar-letztlich nutzt er doch auch den Status quo der "Demokratie" für sich und seine Partei. Ja, Anlaß zu Besorgnis geben diese Treffen und WACHSAM werden wir das im Auge behalten.
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  #30  
Alt 04.10.2007, 14:24
aristo aristo ist offline
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hier mal eine anfrage an unsere bundesjustizministerin:

Zitat:
Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,
sehr geehrte Frau Zypries,

mit großer Besorgnis habe ich die Äußerungen von Verteidigungsminister Jung vernommen, ein durch Terroristen entführtes Passagierflugzeug durch die Luftwaffe abschießen zu lassen.
Der von Ihm angeführte "übergesetzliche Notstand" taucht weder in der bisherigen Rechtsprechung auf, noch ist dieser in irgendeinem Gesetz zu finden. Auch das Herr Jung angeblich Piloten habe, die bereit sind einen solchen Abschußbefehl auszuführen, stimmt mich äußerst bedenklich.
Das BverfG hat diesbezüglich ein eindeutiges Urteil gefällt.

Wie der Presse zu entnehmen war, liegt eine Strafanzeige gegen Herrn Jung vor.

In diesem Zusammenhang habe ich an Sie folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte.

Liegt mit dieser Äußerung von Herrn Jung möglicherweise eine Verletzung des von Ihm geleisteten Amtseides vor?

Greift hier möglicherweise § 129a StGB?

(§ 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

( Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). )

Da Sie ja mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig waren und deswegen sicherlich mit am besten die Tragweite der von Herrn Jung gemachten Äußerung einschätzen können, sehe ich Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen
und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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