Umfrageergebnis anzeigen: Haben die Medien ausgewogen/kritisch genug über den EU-Reformvertrag berichtet?
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Ja
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4 |
2,35% |
Nein
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166 |
97,65% |
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06.05.2009, 21:47
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Ok, habe es gerade gelesen.
Sorry
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06.05.2009, 21:54
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Um es nochmals zu verdeutlichen, warum das BverfG gar nicht anders entscheiden kann,
als wie erwähnt:
Wortlaut des Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
Das Zitat in meiner Signatur von Angela Merkel, kann durchaus als Vorbereitung verstanden werden, das GG
außer Kraft setzen zu wollen.
Jedes Urteil des BverfG das den Reformvertrag über das GG stellen würde, wäre verfassungswidrig.
Das ist den roten Roben durchaus klar. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie das zweite Referendum
in Irland abwarten werden, bevor sie ein Urteil fällen.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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06.05.2009, 22:04
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Zitat:
Zitat von aristo
Um es nochmals zu verdeutlichen, warum das BverfG gar nicht anders entscheiden kann,
als wie erwähnt:
Wortlaut des Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
Das Zitat in meiner Signatur von Angela Merkel, kann durchaus als Vorbereitung verstanden werden, das GG
außer Kraft setzen zu wollen.
Jedes Urteil des BverfG das den Reformvertrag über das GG stellen würde, wäre verfassungswidrig.
Das ist den roten Roben durchaus klar. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie das zweite Referendum
in Irland abwarten werden, bevor sie ein Urteil fällen.
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Bitte nur zu meinem Verständnis:
Sollte das BverfG eben diesen Vertrag billigen, werden dann nicht auch, ab dieser Zeit der Unterzeichung eben diese GG ausgehebelt, was dann bedeuten würde, jedweder Gewaltakt wäre widerrechtlich.
Nach meinem Rechtsempfinden behält sich die EU dann nicht vor, ggf. einzuschreiten?? Da war doch so was genau in dem EU-Vertrag??
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06.05.2009, 22:18
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Zitat:
Zitat von Engel07
Bitte nur zu meinem Verständnis:
Sollte das BverfG eben diesen Vertrag billigen, werden dann nicht auch, ab dieser Zeit der Unterzeichung eben diese GG ausgehebelt, was dann bedeuten würde, jedweder Gewaltakt wäre widerrechtlich.
Nach meinem Rechtsempfinden behält sich die EU dann nicht vor, ggf. einzuschreiten?? Da war doch so was genau in dem EU-Vertrag??
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Das ist genau der Knackpunkt. Das BverfG kann und darf das GG nicht außer
Kraft setzen. Das ginge nur, wenn sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben
würde.
Oder wie es einige Staatsrechtler sehen, sollten die roten Roben den
Reformvertrag über das GG stellen, wären sie möglicherweiße Opfer von Anschlägen,
incl. der Politiker, die diesen Zustand herbeigeführt haben, um das mal vorsichtig
zu formulieren.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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06.05.2009, 22:27
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Zitat:
Zitat von aristo
Das ist genau der Knackpunkt. Das BverfG kann und darf das GG nicht außer
Kraft setzen. Das ginge nur, wenn sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben
würde.
Oder wie es einige Staatsrechtler sehen, sollten die roten Roben den
Reformvertrag über das GG stellen, wären sie möglicherweiße Opfer von Anschlägen,
incl. der Politiker, die diesen Zustand herbeigeführt haben, um das mal vorsichtig
zu formulieren.
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Ich bin für Klartext (ist das Themenpapier ohnehin kaum versändlich)
Wenn die die Damen und Herren unterzeichnen, rappelt es in der Kiste, worin die gesamte EU sich gezwungen sieht, hier mal ordentlich aufzuräumen und durchzulüften?!
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06.05.2009, 22:30
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Zitat:
Zitat von aristo
Das BverfG kann kein Referendum anordnen.
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Warum eigentlich nicht??
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06.05.2009, 22:34
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Zitat:
Zitat von Engel07
Ich bin für Klartext (ist das Themenpapier ohnehin kaum versändlich)
Wenn die die Damen und Herren unterzeichnen, rappelt es in der Kiste, worin die gesamte EU sich gezwungen sieht, hier mal ordentlich aufzuräumen und durchzulüften?!
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Das dürfen die nicht. Es würde einen (Bürger)Krieg geben.
Die Damen und Herren unterzeichnen ja nicht, das macht Horst Köhler ganz alleine und
sollten die roten Roben verfassungsaufhebend entscheiden und Köhler unterschreiben,
könnte er legal erschoßen werden.
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06.05.2009, 22:35
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Zitat:
Zitat von Engel07
Warum eigentlich nicht??
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Weil das BverfG in dieser Frage keine Klage vorliegen hat und kein
Gesetzgeber ist.
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06.05.2009, 22:42
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Zitat:
Zitat von aristo
Wortlaut des Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Wenn das BverfG das GG schützt und ich o.g Artikel richtig auslege, könnte man sie dazu zwingen, einen Volksentscheid auszurufen. Natürlich auch in Verbindung mit den weiteren Artikeln dieses.
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