SCHÄUBLE SCHÄUBLE SCHÄUBLE!!!!!
Liebe Mitstreiter, 2.9.08
am Sonntag, dem 24.8. 15.00 h kam ein Polizist zu mir in die Wohnung,
präsentierte einen Beschlagnahmebeschluss und nahm meine Computer mit.
Auf diesem Computer befindet sich mein gesamtes Arbeitsmaterial, aber
auch, und das ist für Euch wichtig, Eure Adressen und Mails.
Für mich ist klar, dass die Begründung des Beschlusses, ich hätte den RA
Witt in Heidelberg in meiner Website beleidigt, ein klarer Vorwand der
StA Mainz ist.
Ich war bis heute vom Netz getrennt, jetzt geht es wieder mit einem
PC-Veteran, sehr schleppend zwar, aber es geht. Ich habe aber nur wenige
Adressen, deshalb verteilt diese mail bitte durch ganz Deutschland, es
ist eine neue Dimension des Datenmissbrauchs aufgetreten.
Ich sehe hier einen Präzedenzfall, der uns alle treffen kann: Eine StA
kann beliebig mit einem windigen Vorwand unter Missbrauch eines dummen
oder unerfahrenen Richters Eure PC´s abschleppen, wenn dieser Fall
durchgeht.
Wenn Ihr zurückmailt, bitte nur Kurzfassungen, damit meine Technik nicht
zusammenbricht.
Gruß
Detmar Hoeffgen
Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
d.hoeffgen@online.de
www.detmar-hoeffgen.de
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31.8.2008
Amtsgericht Mainz
Richterin Clemens
409 Gs 2385/08
3111 Js 18691/08 StA Mainz
Beschluss vom 21.7.08
In vorbezeichneter Sache beantrage ich:
1) einen alsbaldigen Termin zur Wahrung des Rechtlichen Gehörs (Artikel
103 I GG) anzuberaumen
2) hilfsweise gemäß § 33a letzter Satz die Beschlagnahme aufzuheben.
Begründung:
Die Beschlagnahme meiner Computer stellt einen völlig unangemessen
Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dar.
Ich bin von meiner gesamten Kommunikation abgeschnitten. Meine
Banküberweisungen, jede Korrespondenz, e-mail-Kontakte, Information der
online- Dienste von Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Stern etc. sind von
der Computerarbeit abhängig. Die Festplatte enthält ca. 2500 private
Fotos, von denen ich einige für eine Familienfeier am 7.9. benötige. Ich
kann keine Briefe mehr schreiben und ausdrucken, die Entwürfe von
Schreiben an diverse Abgeordnete von Bund und Land, sind nicht
verfügbar. Den Entwurf meiner Eingabe an den europäischen Gerichtshof
wegen Verletzung des Art. 19 GG durch das BVerfG kann ich nicht
weiterbearbeiten.
Dieser Einschnitt in meine Persönlichkeitsrechte steht in keinem
vertretbaren Verhältnis zu dem Vorwurf, ich hätte einen Rechtsanwalt
Witt aus Heidelberg beleidigt.
Die im Beschluss aufgeführten „Beleidigungstatbestände“ stehen seit
langer Zeit, dem 22.6 2008, im Internet. Damit ist die behauptete
Beleidigung vollendet. Weitere Beweise können denknotwendig vom Inhalt
meines Computers nicht erwartet werden. Daher ist der letzte Satz des
Beschlusses, es könnten weiter Beweismittel gefunden werden, ohne jede
innere Logik.
In meiner Website hatte ich Witt und Struth aufgefordert, sich zu
äußern, andernfalls würde ich die Veröffentlichung der Schreiben als
genehmigt ansehen. Beide haben sich nicht geäußert. Mithin durfte ich
redlicherweise davon ausgehen, dass Witt und Struth keine Einwände erheben.
Es ist der unabweisbare Eindruck entstanden, dass die Staatsanwaltschaft
Mainz die Strafanzeige des Witt zum Vorwand genommen hat, um meine
persönlichen Aktivitäten zur Wiederherstellung des Rechtsstaats,
insbesondere in Rheinland-Pfalz, über die Beschlagnahme in die Hand zu
bekommen.
Da hier ein ganz offensichtlicher Verstoß gegen das Übermaßverbot
vorliegt, sind der Beschluss und die Beschlagnahme rechtswidrig.
Quelle:
http://www.politikgauner.de/html/justiz.html